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Änderungen im Bauvertragsrecht zum 01.01.2018


Seit Anfang 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Die Reform bringt viele Änderungen, die sowohl Bauherren, als auch Handwerker betreffen. Es soll für mehr Verbraucherschutz und Haftungsgerechtigkeit bei  Bauvorhaben sorgen. Über Jahre hinziehende Bauprozesse sollen durch spezialisierte Baukammern bei den Landgerichten beschleunigt werden. 

was ändert sich im Einzelnen?

In der Bautechnik hat sich in den letzten Jahres vieles Geändert. Die Gesetzeslage entsprach dem in vielen Punkten nicht mehr. Für wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts im Gesetz fand sich dadurch keine wirklich angemessenen Regelungen mehr. Das Werkvertragsrecht wird durch die neue Reform um spezielle Regelungen für Bauverträge, Verbraucherbauverträge,  Architektenverträge sowie für den Ingenieurvertrag ergänzt. Zusätzlichwird die kaufrechtliche Mängelhaftung modifiziert.

Änderungen im Bauvertragsrecht zum 01.01.2018 betreffen sowohl Bauherren als auch Handwerker
Die Änderungen zum Bauvertragsrecht betreffen sowohl Bauherren als auch Handwerker

Mehrfach modifizieren der geplanten Baurechts-Reform war nötig

Grundsätzlich begrüßte die Baubranche die Reformpläne. Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf mögliche wirtschaftliche Belastungen infolge der Reform äußerten einige Betriebe und Branchnenvertreter dennoch. Diese Bedenken wurden vom Bundesrat berücksichtig und führten teilweise zu deutlicheren Änderungen als ursprünglich geplant. Die ursprüngliche Baurechts-Reform wurde mit Rücksicht auf die Handwerksbetriebe deutlich entschärft und im BGB spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt. Kernpunkte der Neuregelung sind:

  • Einführung einer Zielfindungsphase,
  • verbindliche Angaben zur Bauzeit
  • Regeln über nachträgliche Änderungen am Auftragsumfang,
  • ein Anordnungsrecht des Bestellers, wenn die Vertragsparteien nicht innerhalb von 30 Tagen Einvernehmen über Änderungen erzielt haben,
  • Neuregelung der Abnahme,
  • Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund,
  • Statuierung eines Widerrufsrechts beim Verbraucherbauvertrag. 

Den kompletten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bauvertragsrechts können Sie hier nachlesen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (in dieser Fassung hat der Bundestag das Gesetz beschlossen) können Sie hier nachlesen.