GEMÄSS BGH URTEIL AZ. IV ZR 236/2
"Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008)."
BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - IV ZR 236/20 - OLG Bamberg LG Aschaffenburg
Anhand dieses Urteils empfiehlt sich eine regelmäßige Instandhaltung und Wartung Ihrer Silikonfugen,
um Schäden zu vermeiden und die Langlebigkeit Ihrer Immobilie zu gewährleisten.
Durch regelmäßige Wartung können Wasserschäden vermieden und ein genauer Überblick über den Zustand Ihrer Mieteinheiten gewonnen werden. Wasserschäden können schwerwiegende Folgen haben und sogar die Bausubstanz beeinträchtigen. Es ist wichtig zu beachten, dass immer weniger Versicherungen Schäden durch undichte Silikonfugen abdecken. Durch frühzeitige Wartung und Instandhaltung können solche Schäden vermieden werden. Neben der Wartung von Silikon- und Zementfugen in Bad und Küche und der Kontrolle der Sanitäranlagen werden auch Wandbeläge auf Risse und Festigkeit geprüft.
Wie dem oben genannten BGH-Urteil zu entnehmen ist, übernehmen Versicherungen in naher Zukunft keine Wasserschäden (feuchte Wände etc.) mehr, wenn sich dieser die auf schadhafte Silikon- und/oder Zemetfugen zurückführen lässt.
Sowohl in Ihrem Wohneigentum als auch in den Wohnungen Ihrer Mieter werden im Badezimmer und der Küche alle relevanten Fugen auf mögliche Beschädigungen geprüft. Dabei wird neben der Prüfung selbst auch der Handlungsbedarf genau dokumentiert.
Der Zustand der bestehenden Schäden wird dokumentiert, um eine klare Übersicht zu haben und auf dem aktuellen Stand zu sein. Da Vermieter die Kosten der Wartung im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen können, ist es für diese unterm Strich kostenfrei.
*Wartungskosten können der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden
WAS KOSTET DIE FUGENWARTUNG?
Der Preis für die Fugenwartung je Wohneinheit richtet sich nach der Gesamtanzahl der zu wartenden Objekte. Hierbei ist es möglich, einzelne Objekte zu Warten oder eine "Sammel-Wartung" an verschiedenen nah beieinander liegenden Objekten durchzuführen
Ab der 5. Wohneinheit (WE) folgt die Wartung an einem gemeinsamen Termin "Sammel-Wartung". Der Termin der "Sammel-Wartung" wird über den Hausmeister an die Mieter kommuniziert. Maximale Entfernung zwischen den WE's nicht mehr als 300 m. Eine WE beinhaltet Badezimmer und Küche. Die Kosten fallen auch bei Nichtanwesenheit des Nutzers an. Preise gern auf Anfrage.
Gern berate ich Sie hierzu bei allen Fragen zum Thema Fugenwartung, ob per Mail, Kontaktformular oder telefonisch unter 0176 32919606.
Mister Fliese | Alexander Dörr
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger sowie Fachberater für staubfreie Baustellen
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E-Mail: info@mister-fliese.de | Internet: www.mister-fliese.de
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